PROJEKT PERACH
1527
Grundstücksfläche m²
735
Wohnfläche m²
12
Appartements
1
Etage
6
Parkplätze
Lage
Das idyllisch in die Inn-Auen integrierte Naherholungszentrum Perach ist über seine Landkreisgrenzen hinweg bekannt. Über liebevoll angelegte Wander- und Radwege ist auch das nahegelegene Naherholungsgebiet Marktl (Papst-Geburtsort) über den Innradweg, die Innspitzrunde oder den Benediktweg durch eine Radtour durch die Auwälder erreichbar. Ein zusätzliches Highlight bietet das Peracher Seefest, das im Sommer tausende Besucher an den See lockt.
Die Wohngemeinschaft befindet sich direkt zwischen dem Naherholungsgebiet und dem Ortskern. Das bedeutet, die Kirche, Banken, Einzelhandelsgeschäfte, eine Metzgerei, eine Bücherei und weitere Angebote sind bequem zu erreichen – ebenso wie die umgebende Natur. Die Vorteile einer guten Infrastruktur und einer gesunden Umgebung finden hier zusammen.
Perspektive
Perach gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Reischach. Allein in dieser Verwaltungsgemeinschaft leben 5.087 Menschen. Bei einer realistischen Quote von 0,7 % für den Bedarf von Pflegeplätzen pro Einwohner errechnet sich damit allein hier ein Bedarf von 36 Plätzen. Diese altersgerechten Wohnplätze fehlen in der Verwaltungsgemeinschaft, und auch in der näheren Umgebung sind diese nur bedingt vorhanden. Für Investoren ist somit die Voraussetzung einer guten Belegungsquote geschaffen.
Natürlich nutzt das Konzept Synergieeffekte zur vorteilhaften Finanzierung von Pflege und Betreuung. Eine 24-Stunden-Betreuung ist beispielsweise in dem Konzept problemlos und kosteneffizient umsetzbar. Weitere Vorteile für Investoren und Bewohner ergeben sich in der individuellen Ausgestaltung der Betreuung.
Verkehrsinfrastruktur
Autobahn A94 / Neuötting
4km
Bundesstrasse B588
4km
Bundesstrasse B12
9km
Flughafen in München
90km
Regionalflugplatz Eggenfelden
20km
DB-Bahnhof in Neuötting
4km
Einwohnerzahlen
Perach
1228
Reischach
2637
Erlbach
1222
Ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaft
Als gemeinwesenorientierte Versorgungsmöglichkeit profitiert der Einzelne durch die Integration in ein lokales Wohnumfeld. Durch eine Kooperation und Vernetzung mit bereits bestehenden lokalen Angeboten werden bürgerschaftliches Engagement und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gefördert.
Geeignet sind ambulant betreute Wohngemeinschaften für hilfs- und pflegebedürftige Menschen mit unterschiedlichem Betreuungsbedarf, die gerne in einer überschaubaren Gemeinschaft leben möchten, ohne dabei auf ein weitestgehend selbstverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu verzichten.
Geeignet sind ambulant betreute Wohngemeinschaften für hilfs- und pflegebedürftige Menschen mit unterschiedlichem Betreuungsbedarf, die gerne in einer überschaubaren Gemeinschaft leben möchten, ohne dabei auf ein weitestgehend selbstverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu verzichten.
Lebensqualität und Selbstbestimmung
Der individuell gewohnte Lebensrhythmus, persönliche Vorlieben und Bedürfnisse sind maßgeblich für ein gutes Lebensgefühl. Als Mieter/Eigentümer in unserem Projekt wählen Sie deshalb frei, wer Sie pflegt, betreut und wie Sie Ihren Tagesablauf gestalten möchten. Ihre Angehörigen sind als Vertrauensperson in die ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaft eingebunden.
Gut versorgt zu fairen Bedingungen
- Angehörige und gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter finden in unserem Konzept Entlastung, ohne Verantwortung und Teilnahme abzugeben. Gemeinsam in der Gruppe schaffen sie das beste Umfeld, um jeden Bewohner zu unterstützen. Anders als in anderen Einrichtungen sollen sie ihre Mitwirkung und Einflussnahme nicht aufgeben, sondern werden dazu ermutigt, in einem neuen Rahmen optimale Lösungen für Pflege, Betreuung und Alltag mit allen Beteiligten zu gestalten.
- Die Bewohnerinnen und Bewohner treffen dabei auf Dienstleister, die die individuelle Selbstbestimmung der Mieter und Mieterinnen respektieren und gerne partnerschaftlich mit Mieterinnen und Mietern und deren Angehörigen und gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern zusammenarbeiten. Alle unsere Mitarbeiter möchten sich auf die familienähnlichen und gemeinschaftsorientierten Sozialstrukturen einlassen und übernehmen ihre Verantwortungen flexibel, kompetent und transparent. Ganz gleich ob im Bereich Pflege, Betreuung oder Hauswirtschaft.
- Grundlage dafür sind Teamfähigkeit und Dialogbereitschaft sowie die Fähigkeit, sich auf individuelle Bedürfnisse einzustellen.
Gremium der Selbstbestimmung
Das Gremium ist der Ort, an dem alle die Wohngemeinschaft betreffenden Entscheidungen getroffen werden. Alle sechs bis acht Wochen treffen alle Beteiligten zusammen und besprechen alle relevanten Themen. Durch seine strukturierte Form sichert das Gremium die Selbstbestimmtheit der Bewohner.
Neben den organisatorischen Aspekten bietet das Gremium der Selbstbestimmung auch Platz für die gegenseitige Entlastung bei den Aufgaben und Verantwortungen, den Austausch von Ideen und Erfahrungen und zur Lösung von Konflikten. Gegenseitige Verantwortlichkeit schützt vor Überforderung, ermutigt dazu, Neues auszuprobieren, und stärkt das Gemeinschaftsgefühl.
Neben den organisatorischen Aspekten bietet das Gremium der Selbstbestimmung, das alle 6 - 8 Wochen mit Moderation zusammen kommt, auch noch Platz für
- Gegenseitige Entlastung bei den Aufgaben und Verantwortungen
- Gegenseitigen Schutz vor Überforderung der Beteiligten
- Entwicklung von Ideen und Lösungsmöglichkeiten
- Erlernen und Ausprobieren von Neuem in der Gemeinschaft
- Erleben und Stärken von Gemeinschaftsgefühlen
Selbstverständnis
Ziel des Wohngemeinschaftsobjekts ist es, die Bewohner in allen Lebenslagen zu begleiten und ihre individuellen Fähigkeiten zu fördern und in die Gruppe zu integrieren.
Gemeinsam den Speiseplan erstellen, zusammen kochen, Einkäufe erledigen, Ausflüge organisieren, kurz: sich aktiv am Alltag der Gemeinschaft zu beteiligen, stärkt die körperliche und geistige Fitness.
Trotzdem besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit auf Privatsphäre, je nach den Vorlieben des Einzelnen. Auch Haustiere sind nach Absprache mit dem Gremium der Selbstbestimmung möglich.
IMMOBILIE
Selbstbestimmtheit ist – auch im Alter – ein grundlegendes Bedürfnis. Ebenso wie ein soziales Umfeld und die entsprechende gesundheitliche Versorgung. Um diese Bedürfnisse zu wahren und dem Menschen mit Respekt zu begegnen, ist das Konzept der ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaften entstanden.
Die Wohngemeinschaft fällt als Sonderform nicht unter das Pflegeheimgesetz. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine privat genutzte Wohnimmobilie – die den Vorschriften für ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaften entspricht. Bei der Planung unseres Gebäudes wurden alle Faktoren berücksichtigt, die eine fachgerechte Pflege ermöglichen und dabei das Gefühl selbstbestimmten Wohnens sicherstellen.
Die Wohngemeinschaft fällt als Sonderform nicht unter das Pflegeheimgesetz. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine privat genutzte Wohnimmobilie – die den Vorschriften für ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaften entspricht. Bei der Planung unseres Gebäudes wurden alle Faktoren berücksichtigt, die eine fachgerechte Pflege ermöglichen und dabei das Gefühl selbstbestimmten Wohnens sicherstellen.
Grundstücksfläche 1527 m²
- 735,05 m² Grundflächensumme
- 10 Wohneinheiten je 21,11 m²
- 1 Wohneinheiten 22,46 m²
- 1 Wohneinheit 23,81 m²
- 12 private Terrassen je 12 m²
- 12 private Bäder je 5,17 m²
- Terrasse 139,57 m²
- Pflegebad 18,12 m²
- Gemeinschaftsküche 54,76 m²
- Wohnzimmer 33,64 m²
- Lese-/Ruheraum 13,69 m²
- Speis/Lager 15,48 m²
- Abstellraum 4,03 m²
- Hauswirtschaftsraum 18,31 m²
- Technikraum 8,14 m²
- Pelletslager 8,20 m²
- Flur 86,50 m²
- Windfang 7,81 m²
AUSSTATTUNG
Seniorengerechtes
Wohnen
Wohnen
KFW 70
Barrierefreiheit
Bodentiefe Terrassen-
und Balkontüren
und Balkontüren
Elektrische Raffstores
Zentralheizung
Pellets
Kunststofffenster
mit Dreifachverglasung
Haus- und Mietverwaltung
Bodenbeläge
PVC/Linoleum/Laminat/Fliesenboden (rutschhemmend)
Terrasse
Wohnungsabhängig
TV-Anschluss
und Internet
Telefonanlage
Bad mit Dusche
Fußbodenheizung
Be- und Entlüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung
PV-Anlage
Direktverbrauch durch Dritte
24h-Betreuung
Wohnbeispiel (Verkauf erfolgt ohne Möblierung)
KAUFEN
Alle Angaben dieses Investitionsbeispiel wurden mit Sorgfalt erstellt. Angaben zur Grunderwerbsteuer, sowie die Ca. Angaben - Grund- buch und Notarkosten basieren auf der aktuellen Rechtslage, für deren Änderung wird außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz keine Haftung übernehmen. Alle anderen Kostenangaben sind auf Basis eines Referenzobjektes ermittelt. Diese Beträge sind sämtlich als Ca. Angaben zu verstehen und mit Abweichungen aufgrund individueller Objektmerkmale oder marktüblicher Schwankung ist zu rechnen. Aus diesem Grund können wir für die Kostenangabe keine Haftung übernehmen. Für in diesem Sinne fehlerhafte Kostenangaben haften wir nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die Fälligkeit ist gesetzlich geregelt. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Bezahlung ist laut Kaufvertrag eine Finanzierungszusage Ihrer Bank innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsabschluss an die SunnySideResidence GmbH zu übergeben.
Der Kaufpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig:
- 25 % nach Beginn der Erdarbeiten
- 28 % nach Fertigstellung des Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten
- 11,9 % nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen Der Rohrinstallation, der Heizungsanlage, der Sanititäranlagen, Elektroanlagen
- 7 % Fenstereinbau einschließlich Verglasung
- 9,1 % Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten, Estrich, Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
- 10,5 % Fertigstellung der Fassadenarbeiten, nach Bezugsfertigkeit und gegen Besitzübergabe
- 3,5 % nach vollständiger Fertigstellung
Der zum Einbehalt gewährte Restbetrag von 5 % nach 632 a BGB, wird zur Zahlung fällig, wenn das Objekt ohne wesentliche Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme fertig gestellt ist. Wenn der Verkäufer eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Objekts stellen kann, erhöht sich die erste Abschlagszahlung um 5% auf 30%. Die Teilbeträge sind 14 Tage nach Erhalt des jeweiligen Baustandberichtes zu zahlen.
Wenn Sie eine Wohneinheit gekauft haben, steht es Ihnen natürlich frei, diese selbst zu belegen. Hierbei sind jedoch folgende Vorgehensweisen zu berücksichtigen, um den reibungslosen Ablauf in der Wohngemeinschaft zu gewährleisten.
- Sollten Sie planen, nach dem Bauende die Wohneinheit sofort selbst nutzen zu wollen,
müssen Sie dies bereits bei Vertragsabschluss anzeigen. - Bei dem Anzeigen einer Eigennutzung nach Bauende und bei voller Belegung der
Wohneinheiten kann eine Eigennutzung nur erfolgen, wenn eine Wohneinheit frei ist.
Gegebenenfalls ist es dann nicht möglich, die eigene Wohneinheit zu nutzen.
Bei Kaufinteresse benutzen Sie bitte unser Kontakt-Formular